Alle Menschen lernen ihr Leben lang- sei es eine neue Sprache, das Beherrschen eines Computerprogramms oder eine neue Sportart. Der Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz bietet die Möglichkeit, 5 Tage im Jahr bei fortgezahlter Vergütung berufliche oder politische Kurse zu belegen.

In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen haben Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf 5 Tage bezahlten Bildungsurlaub. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kleinbetriebe mit weniger als 10 Angestellten, in diesem Fall besteht zwar kein gesetzlicher Anspruch, der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub jedoch freiwillig gewähren. Weitere, wichtige Regelungen, die bei der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub zu beachten sind:

  • Das Beschäftigungsverhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten
  • Der Antrag beim Arbeitgeber wird mindestens 6 Wochen vor Beginn des Seminars gestellt
  • Der Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit für die Genehmigung
  • Der Anspruch aus 2 Jahren kann zusammengefasst werden zu 10 Tagen Bildungsurlaub.

Arbeitnehmer*innen dürfen den Inhalt ihres Bildungsurlaubs im Rahmen von beruflichen oder politisch-gesellschaftlichen Themen frei wählen, einen Bezug zum Beruf muss die Bildungsmaßnahme dabei nicht zwingend haben. Es sollte allerdings ein Vorteil für die Ausübung der Arbeit erkennbar sein. Die Anforderungen an das Seminarprogramm lauten:

• Zielgruppe: Das Seminar ist für jede*n frei zugänglich
• Lernziele oder Lerninhalte:
Es liegen Inhalte oder Lernziele aus den Themenbereichen berufliche/politische Bildung vor oder es besteht ein erkennbarer Mehrwert im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit
• Zeit:
Der Unterricht umfasst 8 Unterrichtseinheiten à 45 min, mindestens aber 6 Unterrichtseinheiten täglich.

Bei der der Auswahl des Kurses sollte auf eine anerkannte Weiterbildungsstätte geachtet werden, Orientierungshilfe und Beratung bieten zum Beispiel die Volkshochschulen. Die Kosten für die Kurse tragen Arbeitnehmer*innen selbst. Im Coronajahr 2021 haben viele Anbieter digitale Angebote konzipiert, um weiterhin Bildungsurlaube zu ermöglichen.

Neben dem Bildungsurlaub gibt es noch andere Förderinstrumente von Bund und Ländern, wie den Bildungsscheck oder den Bildungsgutschein, die für verschiedene Ausgangssituationen bereitstehen und für Bildungsziele eingesetzt werden können.

Fazit: Angesichts des massiven Wandels in der Arbeitswelt, Stichworte „New Work“ und „Arbeit 4.0“, der aufgrund von zunehmender Digitalisierung mehr Flexibilität und eine völlige neue Arbeitsgestaltung zulässt, bietet der Bildungsurlaub die Chance, Mitarbeiter*innen gezielt zu fördern. Bildung zahlt sich letztendlich aus, denn gut ausgebildetes und zufriedenes Personal sichert die Zukunft eines jeden Unternehmens.

Quellen:
https://bildungsklick.de/aus-und-weiterbildung/detail/zeit-sich-zu-bilden geöffnet am 20.07.2021

https://vhs-koeln.de/Artikel/autowert-cmx54819b41b4356, geöffnet am 13.08.2021

https://www.bildungsurlaub.de/infos_gesetz_33.html, geöffnet am 13.08.2021


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